Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck

Bitte beachten Sie bei Fluganreisen folgende Sicherheitsbestimmungen für Ihr Handgepäck.
Auf Flügen, die in der EU starten, dürfen Flüssigkeiten (z. B. Getränke, Zahnpasta, Cremes, etc.) nur noch eingeschränkt mitgeführt werden:
- Volumen von max. 1 Liter in einem transparenten Plastikbeutel
- Jeder Behälter darf maximal 100 ml der Flüssigkeit enthalten und muss wiederverschließbar sein
- Duty Free Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben wurden, dürfen mitgeführt werden, solange die Ware und Kassenzettel in dem versiegelten Sicherheitsbeutel bleiben (Erhalt bei Kauf).
- Medikamente und Spezialnahrung, die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden.
Weitere Informationen zu den Gepäckbeschränkungen finden Sie hier.